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   VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05   

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VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05 (https://dejure.org/2007,18919)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.12.2007 - 4 K 2488/05 (https://dejure.org/2007,18919)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 4 K 2488/05 (https://dejure.org/2007,18919)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung eines Grundstücks zum Außenbereich bzw. Zurechnung zur "freien Landschaft"; Begriff der freien Landschaft; Begriff des Bebauungszusammenhangs nach der Rechtsprechung zum "Außenbereich"; Berücksichtigung illegaler Bauten bei Feststellung eines ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 13.12.2007)

    Griebnitzsee: Uferweg sperren erlaubt Potsdam unterlag vor dem Verwaltungsgericht

  • welt.de (Pressebericht, 13.12.2007)

    Uferweg am Griebnitzsee: Teils Privatgarten, teils freie Landschaft

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 14.12.2007)

    Uferloser Streit am Griebnitzsee

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam verkündet Urteile zum Uferweg am Griebnitzsee

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermin zum Uferweg am Griebnitzsee

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • morgenpost.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.03.2011)

    Uferweg-Streit beendet: Griebnitzsee-Grundstücke gehören jetzt Potsdam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 20 A 2218/89
    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Auch eine Fläche, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, kann "freie Landschaft" sein (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1990 -20 A 2218/89 -, NuR 1993, 240).

    Neben den im Zusammenhang bebauten Ortsteile belegenen sind gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 BbgNatSchG auch Flächen von dem Betretungsrecht ausgenommen, die einem Garten, einem Hofraum oder einer sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen Betrieb dienenden Fläche zuzuordnen sind (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1990 -20 A 2218/89 -, NuR 1993, 240).

    Die Verfügungsbefugnis des Eigentümers, vom Betretungsrecht erfasste Wege und Flächen in ihrem tatsächlichen Bestand zu beseitigen, wird dadurch nicht gehindert (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1990 -20 A 2218/89 -, NuR 1993, 240 m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 18. März 1975 -II OE 1/75 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 9.05

    Veraenderungssperren fuer den Uferbereich des Griebnitzsees rechtmaessig

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Nach erfolglosem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20. September 2006 -2 A 9.05 -einen u.a. gegen die Veränderungssperre vom 2. Februar 2005 erhobenen Normenkontrollantrag der Klägerin zurück.

    Die Veränderungssperre ist wirksam (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2006 -2 A 9.05 -).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 8 handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Teil des Grundstücks um beplantes Gebiet, welches deshalb kein Außenbereich sein kann (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 -IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).

    Das Grundstück muss dabei selbst einen Bestandteil des Zusammenhanges bilden, also am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 -IV C 6.71 -, BVerwGE 44, 227, 234) [BVerwG 13.12.1973 - III C 19/72], wobei die Abgrenzung nicht unter Anwendung von geographisch-mathematischen Maßstäben vorgenommen werden kann, sondern einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhaltes bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 -IV C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146, sowie Beschlüsse vom 1. April und 18. Juni 1997 -4 B 11.97 und 4 B 238.96 -, BauR 1997, 616 und 807).

  • VGH Bayern, 03.08.1988 - 9 B 87.01107
    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Ebenso wenig folgt die Zuordnung der Uferflächen zum Bebauungszusammenhang daraus, dass -nach der die Rechtssprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 3. August 1988 -9 B 87.01107 -, NVwZ-RR 1989, 407) in den Blick nehmenden Auffassung der Klägerin -nicht übergroße Wohngrundstücke einheitlich dem Innenbereich zugeordnet werden.
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Diese von dem Gartengrundstück abgegrenzte eigenständige Funktion ist nach der Aufgabe der Nutzung als Grenzanlage und auch nach der Verlegung des Weges zunächst beibehalten geblieben (vgl. zu diesem Aspekt etwa BVerwG, Urteil vom 29. November 1974 -IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 3a B 255/03

    Natur- und Landschaftsschutzrecht, Beschwerde (hier: abgelehnt), Duldenmüssen des

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Zum anderen kommt es auf die Frage, ob ein existierender Privatweg mit oder gegen Willen der heutigen Eigentümer entstanden ist, im Rahmen des § 44 BbgNatSchG nicht an (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Oktober 2003 -3a B 255/03 -, NuR 2005, 110).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.1998 - 3 L 234/96

    Baurecht; Außenbereich; Außergewöhnliches Ereignis; DDR; Grenzregime; Zerstörung;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Im Übrigen ist das Naturschutzrecht nicht als Instrument des Ausgleichs von staatlichem Unrecht aus der Zeit der DDR geeignet (vgl. zum Baurecht: OVG Schwerin, Urteil vom 22. Januar 1998 -3 L 234/96 -, LKV 1999, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83

    Untätigkeitsklage - Veränderungssperre und Bebauungsplan

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Es ist daher zulässig, in die Satzung die Verbotstatbestände des § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 ohne Einschränkung zu übernehmen (VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 1984 -5 S 2079/83 -, NJW 1986, 149).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Demnach kommt es für die Grenzziehung zwischen der Teilnahme am Bebauungszusammenhang und damit Zuordnung zum Innenbereich und der Nichtteilnahme am Bebauungszusammenhang und Zuordnung zum Außenbereich nicht auf Grundstücks-oder Parzellengrenzen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 -4 C 33/90 -, NVwZ 1994, 293).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
    Das Grundstück muss dabei selbst einen Bestandteil des Zusammenhanges bilden, also am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 -IV C 6.71 -, BVerwGE 44, 227, 234) [BVerwG 13.12.1973 - III C 19/72], wobei die Abgrenzung nicht unter Anwendung von geographisch-mathematischen Maßstäben vorgenommen werden kann, sondern einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhaltes bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 -IV C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146, sowie Beschlüsse vom 1. April und 18. Juni 1997 -4 B 11.97 und 4 B 238.96 -, BauR 1997, 616 und 807).
  • VGH Hessen, 18.03.1975 - II OE 1/75
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 02.12.2004 - 1 B 57.04

    Berechtigtes Interesse; Feststellungsinteresse; Statusdeutscher;

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1980 - 7 A 1885/78

    Bebauungszusammenhang; Grenze; Erweiterung; Bauwerk; Anbau; Außenbereich

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 19.72

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen nach dem US-polnischen Abkommen auf einen

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 7.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht; Sozialbindung des Eigentums; eigene

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 12. Dezember 2007 - 4 K 2488/05 - geändert und festgestellt, dass das Grundstück R. Potsdam, in dem Bereich 50 cm südlich des im Bebauungsplan Nr. 8 "Griebnitzsee" gekennzeichneten "Weges im Bestand" bis zur seeseitigen Grundstücksgrenze nicht dem Betretungsrecht nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG unterliegt.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 12. Dezember 2007 - 4 K 2488/05 - festzustellen,.

  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines

    Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum des Antragstellers stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen.
  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum der Antragsteller stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen.
  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07

    Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen

    Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum des Antragstellers stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen.
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